Für Interessierte, Engagierte und Helfer

Für Interessierte, Engagierte und Helfer

In den offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen werden zusätzlich zu den festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Maßnahmen im Rahmen des Sozialgesetzbuches Zwei (SGB II), Bundesfreiwilligendienststellen und ehrenamtlichen Kräften mit Aufwandsentschädigung unterstützt. Die freiwillige und engagierte Tätigkeit ist unverzichtbare Basis der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die unterstützenden Kräfte sind zumeist fachfremd, haben also keine professionelle pädagogische Vorerfahrung.

 

EHRENAMT

Gerade in Zeiten, in denen Finanzen aber auch Zeit knapper werden, brauchen Kinder und Jugendliche verlässliche Partnerinnen und Partner. Ehrenamtliches Engagement in der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist daher sehr wichtig und eine unverzichtbare Ressource.
Sich heute in der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu engagieren, heißt Einfluss auf die Zukunft von Kindern und Jugendlichen zu nehmen.

Ehrenamtlich Tätige verdienen kein Geld, aber sehr viel Anerkennung.

Helmut Glaßl

 

Allgemeine Infos zu der ehrenamtlichen Tätigkeit in einer offenen Kinder- und Jugendeinrichtung

Die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen übernehmen in den offenen Kinder- und
Jugendeinrichtungen der Stadt Staßfurt folgende Aufgaben:

  • Unterstützung der Angebote in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
  • Unterstützung in der Betreuung von Kinder- und Jugendlichen in der Einrichtung
  • Unterstützung in der Betreuung von Kinder- und Jugendlichen bei Erholungsmaßnahmen, Freizeitmaßnahmen, Festen und Veranstaltungen
  • Kontrolle nach Nutzung auf Einhaltung der Hausordnung, insbesondere auf Sauberkeit und Vollständigkeit des Inventars in der groben Übersicht
  • Melden von Verschmutzungen, Schäden und fehlendem Inventar unmittelbar nach der Nutzung an die zuständige Mitarbeiterin oder den zuständigen Mitarbeiter der Einrichtung
  • Durchführung einer Kontrolle bei offensichtlichen Einbruchschäden – sofortige Information des Polizeirevieres und möglichst zeitnahe Meldung an den zuständigen Fachdienst

Die oder der Ehrenamtliche werden nicht erwerbsmäßig für die Einrichtung tätig. Die Übernahme der Tätigkeiten erfolgt vielmehr freiwillig, unentgeltlich und aus uneigennützigen Motiven. Die oder der Ehrenamtliche ist dabei in ihrer bzw. seiner zeitlichen Gestaltung frei.
Für den ehrenamtlichen Einsatz wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Die Aufwandsentschädigung wird nicht auf das Arbeitslosengeld Zwei (ALG II auch HARTZ IV) angerechnet.
Die Stadt Staßfurt bietet den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern regelmäßige Schulungen zu pädagogischen Themen an.

 

Wer kann sich ehrenamtlich engagieren?

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer kommen aus allen Bereichen der Gesellschaft. Grundsätzlich kann sich jeder ehrenamtlich engagieren, der das möchte. So zum Beispiel…

  • Die Seniorin, die einmal wöchentlich einen Handarbeitskurs in der Jugendeinrichtung anbietet
  • Der freischaffende Künstler, der einen Ferien-Kunstkurs durchführt
  • Die große Schwester, die als ehrenamtliche Unterstützung die Ferienfreizeit begleitet
  • Der pensionierte Lehrer, der Hausaufgabenhilfe anbietet
  • Der Student, der in seiner vorlesungsfreien Zeit tatkräftig in der Jugendeinrichtung mit anpackt
  • Die Arbeitssuchende, die in ihrer freien Zeit neben der Jobsuche im Jugendclub hilft
  • Der Azubi und begeisterte Hobbysportler, der auch Kinder und Jugendliche zu Bewegung motivieren möchte….

Ehrenamtlich in einer offenen Kinder- und Jugendeinrichtung tätig zu sein, heißt also, die eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten, Interessen und Kenntnisse mit viel Spaß und Freude mit Kindern und Jugendlichen zu teilen und so deren Entwicklung positiv zu beeinflussen.

 

Voraussetzungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer offenen Kinder- und Jugendeinrichtung der Stadt Staßfurt:

  • Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Freude an der respektvollen und kommunikativen Arbeit in einem Team
  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ohne Eintragungen

Wenn Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer der offenen Kinder- und Jugendeinrichtung der Stadt Staßfurt haben, wenden Sie sich gerne an die Stadtjugendpflegerin.

Jugendleiterinnen und Jugendleiter – Juleica

Ehrenamtlich Tätige sind in der Regel fachfremd und haben keine professionellen pädagogischen Fachkenntnisse und Erfahrungen. Für Menschen ab 16 Jahren, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, besteht die Möglichkeit sich zur Jugendleiterin oder zum Jugendleiter ausbilden zu lassen. Für diese Jugendleiter*innen Ausbildung erhält man die so genannte Juleica.
Die Juleica (Jugendleiter*innen-Card) ist ein bundesweit einheitlicher und amtlich anerkannter Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kinder- und Jugendarbeit.
Die Juleica-Ausbildung wird von unterschiedlichen Trägern angeboten. Unter anderem vom Fachdienst Jugend und Familie des Salzlandkreises oder dem Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V..
Weiterführende Informationen zur Juleica gibt es außerdem auf www.juleica.de .

 

BUNDESFREIWILLIGENDIENST

Allgemeine Infos zu einem Bundesfreiwilligendienst in einer offenen Kinder- und Jugendeinrichtung

Der neue Bundesfreiwilligendienst bietet für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren.
Dafür gelten seit dem 01. Juli 2011 folgende Eckpunkte:

  • Regeldauer 12 Monate, mindestens 6, maximal 24 Monate
  • Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten ersetzt werden.
  • Taschengeld: derzeit 330,00 Euro
  • Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.
  • Begleitende Seminare
  • Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Freiwilligen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

 

Wie wird man Freiwillige*r im Bundesfreiwilligendienst?

  • Einrichtung direkt ansprechen oder über die Platzbörse auf dem Internetauftritt zum Bundesfreiwilligendienst suchen
  • Bewerbung direkt bei der Einsatzstelle (Personalbüro der Stadt Staßfurt)
  • Schriftliche Vereinbarung abschließen

Bei Interesse an einem Bundesfreiwilligendienst in einer offenen Kinder- und Jugendeinrichtung der Stadt Staßfurt wenden Sie sich bitte an das Personalbüro.

Kontakt
Stadt Staßfurt
SE 10 Personal
Hohenerxlebener Str. 12
39418 Staßfurt
Tel.: 03925/981246 (Stellenausschreibungen)
Tel.: 03925/981242 (Praktikumsplätze)
E-Mail: personalbuero@stassfurt.de
Weiterführende Informationen zum Bundesfreiwilligendienst gibt es außerdem auf www.bundesfreiwilligendienst.de .

 

Maßnahmen im Rahmen des SGB II

Das Jobcenter bietet für Menschen im Arbeitslosengeld Zwei Bezug (ALG II auch HARTZ VI) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung an. Sie sollen der Verbesserung der Eingliederungsaussichten in den Arbeitsmarkt von Menschen, die arbeitslos sind, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder die eine Ausbildungsstelle suchen, dienen.
Es besteht die Möglichkeit, verschiedene Eingliederungsmaßnahmen in den offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen der Stadt Staßfurt zu absolvieren. Hierzu steht die Stadt Staßfurt in regelmäßigen Austausch mit dem Jobcenter.

Anforderungen an die Teilnehmer*innen einer Maßnahme:

  • Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Zuverlässigkeit, Motivation und Kommunikationsfähigkeit
  • Erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen

An wen müssen Sie sich wenden, wenn Sie eine Maßnahme absolvieren wollen?
Wenn Sie Interesse an einer Maßnahme in der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Staßfurt haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre*n zuständige*n Fallmanager*in des Jobcenters. Ihr*e Fallmanager*in kann Sie ausführlich zu verschiedenen Maßnahmen beraten.

 

PRAKTIKUM

Die Stadt Staßfurt bietet auch Praktikumsplätze an.

Praktika in der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind ausschließlich in Einrichtungen möglichen, in denen eine festangestellte pädagogische Fachkraft eingesetzt ist. Bei Interesse an einem Praktikum in einer offenen Kinder- und Jugendeinrichtung der Stadt Staßfurt wenden Sie sich bitte direkt an das Personalbüro.

Kontakt
Stadt Staßfurt
SE 10 Personal
Hohenerxlebener Str. 12
39418 Staßfurt
Tel.: 03925/981246 (Stellenausschreibungen)
Tel.: 03925/981242 (Praktikumsplätze)
E-Mail: personalbuero@stassfurt.de

 

KOOPERATIONEN

Die offene Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Staßfurt arbeitet mit zahlreichen unterschiedlichen Akteuren auf regionaler und überregionaler Ebene zusammen. Außerdem kooperieren die einzelnen offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen eng untereinander.
Die offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen sind immer daran interessiert mit externen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern zusammen zu arbeiten und vorhandene räumliche, materielle und personelle Ressourcen gemeinsam für die Gestaltung von Angeboten für junge Menschen zu nutzen.

Die Zusammenarbeit kann beispielsweise in folgenden Formen stattfinden:

  • Gemeinsames Umweltprojekt mit der örtlichen Kita
  • 1.Hilfe Workshop für Kinder und Jugendliche durch das Deutsche Rote Kreuz
  • Gemeinsamer Spielenachmittag mit dem Rentnertreff
  • Besuch der Backstube und gemeinsames Backen beim örtlichen Bäcker
  • Fährtensuche beim Waldspaziergang mit dem örtlichen Jäger
  • Gemeinsames Fußball Turnier mit dem Fußballverein des Ortes
  • Gemeinsame Faschingsfeier mit dem Hort
  • Holzwerkstatt für Kinder und Jugendliche geleitet durch die ansässige Schreinerei
  • Weihnachtsfeier der örtlichen Jugendfeuerwehr in den Räumlichkeiten der offenen Kinder- und Jugendeinrichtung

Der kreativen Zusammenarbeit sind hierbei keine Grenzen gesetzt und können in vielfältiger Art und Weise stattfinden. Von einmaligen „Workshops“ bis hin zu regelmäßigen gemeinsamen Projekten ist alles möglich.
Wenn auch Sie sich eine Zusammenarbeit mit der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Staßfurt vorstellen können, wenden Sie sich an die Stadtjugendpflegerin oder direkt an die Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen.

Wir freuen uns auf Sie!

 

SPENDEN

Die offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen werden als kommunale Einrichtungen zum größten Teil aus dem Haushalt der Stadt Staßfurt finanziert. Zusätzlich erhält die Stadt Staßfurt anteilig Zuwendungen vom Salzlandkreis für den Betrieb der offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen, für Personalkosten sowie für Maßnahmen und Projekte. Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Staßfurt und der nur sehr geringen finanziellen Unterstützung durch den Salzlandkreis ist die offene Kinder- und Jugendarbeit immer mehr
auf Fördermittel und Spenden angewiesen.
Spenden für die offene Kinder- und Jugendarbeit können auf unterschiedliche Art und Weise hilfreich sein. So sind neben Geldspenden auch Sachspenden für einzelne Projekte und Veranstaltungen, für Ferienfahrten und oder die Einrichtungen denkbar.
Wenn auch Sie die offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen der Stadt Staßfurt mit einer Spende unterstützen möchten, wenden Sie sich bitte an die Stadtjugendpflegerin.

Wir danken Ihnen für Ihre großzügige Unterstützung!